Die Brauerei Grieskirchen, ein traditionsreiches Unternehmen aus Oberösterreich, steht erneut vor finanziellen Herausforderungen. Im Jahr 2020 hatte die Brauerei bereits ein Sanierungsverfahren durchlaufen, doch aktuell hat sich die finanzielle Lage erheblich verschärft. Am Landesgericht Korneuburg wurde nun ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eingeleitet, was die Ernsthaftigkeit der Lage unterstreicht.
Dieser Schritt betrifft nicht nur die Brauerei selbst, sondern auch ihre 39 Dienstnehmer und eine beachtliche Anzahl von 165 Gläubigern, wie die Creditreform berichtet. Die finanzielle Diskrepanz zwischen Aktiva und Passiva ist alarmierend: Aktiva von 766.000 Euro stehen enormen Passiva von etwa zwei Millionen Euro gegenüber, wobei der KSV 1870 sogar von Passiva von 3,8 Millionen Euro und 212 Gläubigern spricht.
Die Schwierigkeiten der Brauerei Grieskirchen wurden Anfang Februar offensichtlich, als bekannt wurde, dass Löhne seit Januar nicht mehr ausbezahlt worden sind. Die Ursachen der finanziellen Schieflage sind vielfältig: Ein erheblicher Anstieg der Strom- und Gaskosten aufgrund des hohen Energieaufwands in der industriellen Produktion sowie gestiegene Kosten für Verpackungsmaterial und Rohstoffe belasten das Unternehmen erheblich.
In einem ersten Sanierungsversuch bietet die Brauerei ihren Gläubigern eine 20-prozentige Sanierungsplanquote an, die binnen zwei Jahren beglichen werden soll. Laut Eigenantrag des Unternehmens sind die Planungen so gestaltet, dass eine Fortführung des Betriebs liquiditätsmäßig gesichert erscheint.
Die Situation der Brauerei Grieskirchen ist ein Beispiel für die Herausforderungen, mit denen Unternehmen in einer sich schnell verändernden und kostenintensiven Industrie konfrontiert sind. Das Sanierungsverfahren könnte eine Chance für einen Neuanfang bieten, allerdings bleibt abzuwarten, ob die Umsetzung der Pläne gelingt und das Unternehmen wieder in ruhigere Fahrwasser gelangen kann. Die Zukunft der Brauerei und ihrer Mitarbeiter hängt nun von der erfolgreichen Umsetzung des Sanierungsplans und der Reaktion der Gläubiger ab.