1. Was ist eine Privatinsolvenz?
Antwort: Eine Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenzverfahren genannt, ist ein rechtliches Verfahren, das es Privatpersonen ermöglicht, sich von ihren Schulden zu befreien. Es ist für Personen gedacht, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Das Ziel ist, den Schuldnern einen Neuanfang zu ermöglichen, indem ihre restlichen Schulden nach einer bestimmten Phase erlassen werden.
2. Wer kann ein Insolvenzverfahren beantragen?
Antwort: Ein Insolvenzverfahren kann von jeder Person beantragt werden, die überschuldet ist und ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sowohl Privatpersonen als auch Selbstständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen und einer begrenzten Anzahl von Gläubigern können ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.
3. Wie läuft das Insolvenzverfahren ab?
Antwort: Der Ablauf des Insolvenzverfahrens umfasst mehrere Schritte: Zuerst erfolgt der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Scheitert dieser, kann der Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Verfahren eröffnet, und ein Insolvenzverwalter wird ernannt. Während des Verfahrens werden die verfügbaren Vermögenswerte des Schuldners verwertet und die Erlöse unter den Gläubigern aufgeteilt. Nach einer Wohlverhaltensperiode, die in der Regel drei bis sechs Jahre dauert, kann dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt werden.
4. Was bedeutet Restschuldbefreiung?
Antwort: Restschuldbefreiung ist das Ziel des Insolvenzverfahrens, bei dem nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode und der Erfüllung bestimmter Bedingungen die verbleibenden Schulden des Schuldners erlassen werden. Dies ermöglicht einen finanziellen Neustart ohne die Last der alten Verbindlichkeiten.
5. Welche Verpflichtungen habe ich während des Insolvenzverfahrens?
Antwort: Während des Insolvenzverfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensperiode müssen Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen, wie z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich um eine solche zu bemühen, jeden Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel dem Insolvenzverwalter und Gericht mitzuteilen, sowie jegliches Einkommen oder Vermögensveränderungen offen zu legen. Zudem wird ein Teil des Einkommens zur Befriedigung der Gläubigeransprüche herangezogen.